Pflegebedürftige Menschen, bei denen ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) anerkannt wurde, haben Anspruch auf Leistungen der Tages-/Nachtpflege nach §41 SGB XI.
Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum Pflegegeld und den ambulanten Sachleistungen.
Auch der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI kann zur Finanzierung der Tagespflege eingesetzt werden.
Eine Übersicht unserer aktuellen Entgelte finden Sie hier:
Gern erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag und beraten Sie über die Finanzierungsmöglichkeiten unserer Leistungen durch die Pflegeversicherung und andere Kostenträger.